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Änderungen, Ziele und Regelungen bei der Cannabis-Legalisierung in Deutschland! Was ändert sich 2025?

Deutschland und die Cannabis-Legalisierung 2025

Was ändert sich 2025 bei der Cannabis-Legalisierung?

Am 1. April 2024 ist das Gesetz zur Cannabis-Legalisierung in Kraft getreten, das von vielen Konsumenten mit großer Freude begrüßt wurde. Am Brandenburger Tor fand sogar eine öffentliche Feier statt. Wenn Sie auch zu den Befürwortern gehören, fragen Sie sich bestimmt, welche Änderungen uns in Zukunft erwarten.

Für das Jahr 2025 sind bis auf die Tilgung von Einträgen im Bundeszentralregister keine bedeutenden Neuerungen des Cannabis-Gesetzes geplant. Durch die vorgezogenen Neuwahlen könnte sich aber die Bundesregierung bald ändern, und zumindest eine Partei hat bisher angekündigt, dass sie die Legalisierung aufheben möchte.

Ziele der Cannabis-Legalisierung

Die Bundesregierung verfolgt mit der Cannabis-Legalisierung einen klaren Plan.

Zu den Zielen des neuen Gesetzes gehören diese:

  • Der illegale Konsum von Cannabis und die damit verbundene Kriminalität sollen eingeschränkt werden.
  • Konsumenten sollen die Möglichkeit bekommen, Cannabis aus sicheren Quellen zu beziehen, sodass der Gesundheitsschutz gefördert wird.
  • Die Bundesregierung sieht nicht vor, dass der Cannabiskonsum durch die Legalisierung beworben und gefördert wird. Vielmehr soll eine bessere Aufklärung stattfinden, um vor allem Kinder und Jugendliche auf die bestehenden Risiken hinzuweisen.

Diese Regeln gelten seit dem 1. April 2024

Durch das am 1. April in Kraft getretene Gesetz wurde Cannabis in Deutschland teilweise legalisiert.

Dabei müssen Sie als Konsument aber nach wie vor bestimmte Rahmenbedingungen einhalten.

Zum Beispiel können Sie nicht einfach in einen Laden gehen und dort Cannabis kaufen.

Stattdessen gelten diese Regeln:

  • Der Konsum von Cannabis ist legal. Das bedeutet, dass Erwachsene einen Joint rauchen dürfen.
  • Minderjährige sind vom Konsum sowie vom Erwerb von Cannabis weiterhin ausgeschlossen. Die Altersgrenze liegt bei 18 Jahren.
  • Erwachsene dürfen außerdem bis zu 25 Gramm in der Öffentlichkeit mit sich führen, ohne dafür bestraft zu werden. Zu Hause dürfen bis zu 50 Gramm aufbewahrt werden.
  • Der Eigenanbau ist erlaubt. Allerdings darf jede erwachsene Person nicht mehr als drei Cannabispflanzen besitzen. Obendrein muss die Person seit mindestens sechs Monaten ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben.
  • Erwachsenen Personen ist es gestattet, die notwendigen Cannabissamen für den Anbau aus den EU-Mitgliedstaaten einzuführen.
  • Der Cannabis aus dem privaten Eigenanbau ist nur für den Eigenkonsum gedacht. Er darf also nicht an Freunde oder Verwandte weitergegeben und schon gar nicht verkauft werden.

Anbauvereinigungen - gemeinschaftlich Cannabis anbauen

Neben dem Eigenanbau sind nicht-gewerbliche Anbauvereinigungen erlaubt. Sie dürfen Cannabis an ihre Mitglieder weitergeben.

Für die Gründung einer solchen Vereinigung muss eine behördliche Erlaubnis eingeholt werden. Zudem sind weitere Bestimmungen einzuhalten. Zum Beispiel ist die Weitergabe von Cannabis nur in Reinform erlaubt.

Der kommerzielle Anbau sowie das Werben für Anbauvereinigungen sind untersagt. Anbauvereinigungen werden auch als Social-Clubs bezeichnet.

Der Hintergrund ist derjenige, dass sie nicht gewinnorientiert sind, sondern es sich tatsächlich um eine Gruppe aus Menschen handelt, die einem gemeinsamen Hobby nachgeht und die Ernte unter sich aufteilt.

In solch einem Club können Sie sich mit anderen austauschen, Tipps für die Aufzucht bekommen und sich bei Fragen immer an jemanden wenden.

Cannabispflanze im Topf

Der Jugendschutz muss gewährleistet werden

Auf keinen Fall soll das neue Gesetz dazu führen, dass Jugendliche den Konsum als ungefährlich betrachten und versehentlich mit frei zugängigem Cannabis in Kontakt kommen. Deswegen gilt auch im Jahr 2025, dass jeder, der dem Eigenanbau nachgeht, dafür sorgen muss, dass Kinder und Jugendliche keinen Zugriff darauf haben.

Wenn Sie selbst zu Hause anbauen möchten, müssen Sie dementsprechend gewisse Sicherheitsvorkehrungen treffen.

Eine Möglichkeit wäre es zum Beispiel, die Pflanzen in einem abgeschlossenen Raum unterzubringen, den nur Sie betreten dürfen.

Auch Anbauvereinigungen werden in die Pflicht genommen. Sie müssen ein Gesundheits- und Jugendschutzkonzept umsetzen. Das sollte bereits bei der Beantragung für die Erlaubnis bei der jeweiligen Behörde vorgelegt werden. Welche das ist, kann übrigens von Bundesland zu Bundesland variieren.

Paragraph unter der Lupe - Welche Regelungen gelten?

Weitere wichtige Regelungen für Anbauvereinigungen

Bevor Sie eine Anbauvereinigung gründen, sollten Sie sich unbedingt mit den geltenden Regelungen auseinandersetzen.
Unter anderem sind diese Vorschriften zu beachten:


  • die maximale Mitgliederzahl liegt bei 500 Personen
  • alle Mitglieder müssen mindestens 18 Jahre alt sein
  • Anbauvereinigungen müssen mindestens 200 Meter Abstand zu Schulen sowie zu anderen Kinder- und Jugendeinrichtungen einhalten
  • die Vorstandsmitglieder müssen zuverlässig sein und dürfen nicht einschlägig vorbestraft sein

Diese Änderungen sind am 1. Januar 2025 in Kraft getreten

An den oben genannten neuen Rechten in Bezug auf Eigenanbau und privaten Eigenkonsum hat sich auch mit dem Jahreswechsel nichts geändert. Dennoch gibt es eine Neuerung, die für all diejenigen interessant sein könnte, die in der Vergangenheit aufgrund ihres Cannabiskonsums mit dem Gesetz in Konflikt geraten sind und deswegen eine Eintragung im Bundeszentralregister erhalten haben.

Ab dem 1. Januar 2025 gilt, dass Betroffene ein Anrecht auf die Tilgung der Eintragung haben, sofern sie im Einklang mit dem neuen Gesetz ist. Wenn Sie also wegen des Besitzes von bis zu drei Cannabispflanzen oder dem Mitführen von bis zu 30 Gramm verurteilt worden sind, können Sie einen Antrag auf die Tilgung stellen. Die Staatsanwaltschaft überprüft den Fall dann noch einmal.


(Foto: Adobe Stock, Canva und © timmcreative – depositphotos.com)

(Text: M. Lengemann)