Mietrecht: Rauchen in der eigenen Wohnung? Auf folgendes sollten Sie achten!
Mietrecht: Rauchen in der Wohnung 2025 erlaubt?
Wer in der Mietwohnung dem Rauchgenuss nachgeht, muss auch im Jahr 2025 nur selten Verbote oder Konsequenzen fürchten. Tatsächlich zählt das Rauchen zur vertragsgemäßen Nutzung der Wohnung und ist dem Mieter somit zu gestatten. Auch auf dem Balkon oder auf der Terrasse dürfen Zigarette, Zigarillo und andere Tabakprodukte angesteckt werden. Hier gilt allerdings das Gebot der gegenseitigen Rücksichtnahme. Die Nachbarn dürfen also nicht unverhältnismäßig durch den Qualm gestört werden.
Darf der Vermieter das Rauchen in der Wohnung verbieten?
In manchen Mietverträgen sind vorformulierte Rauchverbots-Passagen zu finden. Sie werden von den Gerichten aber in der Regel als unwirksam angesehen, da sie eine Benachteiligung des Mieters darstellen und ihn in seiner persönlichen Freiheit einschränken.
Anders sieht es bei individuellen Vereinbarungen aus, die beide Seiten im Vertrag festlegen. In der Vergangenheit haben die Gerichte bei solchen auf die Situation angepassten Regelungen unterschiedliche Entscheidungen getroffen. Im schlimmsten Fall kann eine Missachtung des Rauchverbots zu einer Kündigung des Mietverhältnisses führen.
Wenn Sie sich also unsicher sind, ob das Rauchen in Ihrer Wohnung erlaubt ist oder nicht, sollten Sie zunächst einen Blick in den Mietvertrag werfen.

Rauchen in Gemeinschaftsbereichen muss nicht gestattet werden
Während Sie sich in der eigenen Wohnung in der Regel jederzeit unbekümmert eine Zigarette oder eine Pfeife anstecken können, sieht das in den gemeinschaftlich genutzten Bereichen schon anders aus. Im Treppenhaus, im Fahrstuhl oder in der Tiefgarage kann der Vermieter ein Rauchverbot aussprechen und es zum Beispiel in der Hausordnung festlegen oder Verbotsschilder aufhängen. Es ist also keine vertragliche Regelung notwendig. Um den Frieden mit der Nachbarschaft nicht zu gefährden, sollten Sie auch dann darauf verzichten, in diesen Bereichen zu rauchen, wenn kein offizielles Rauchverbot bekannt ist.
Wann kann es zu einer Kündigung kommen?
Wenn Sie Ihre Wohnung vertragsmäßig nutzen und kein individuelles Rauchverbot mit Ihrem Vermieter ausgehandelt haben, müssen Sie sich üblicherweise keine Sorgen um eine Kündigung machen, wenn Sie in Ihren eigenen vier Wänden rauchen.
Wenn Sie aber nachweislich den Hausfrieden stören, weil Sie ständig im Treppenhaus qualmen oder Ihre Nachbarn auf andere Weise mit Ihrem Verhalten belästigen, kann das zu einer fristlosen Kündigung führen. In diesem Fall muss der Vermieter jedoch nachweisen, inwiefern Sie den Hausfrieden gestört haben.
Schäden durch Rauchen müssen beseitigt werden
Regelmäßiges Rauchen in der Mietwohnung kann trotz eifrigem Lüften zu sichtbaren Schäden wie vergilbten Tapeten führen. Wenn Sie laut Mietvertrag zu Schönheitsreparaturen verpflichtet sind, müssen Sie die Spuren des Rauchens vor dem Auszug beseitigen.
Das bedeutet, dass sie die gelben Wände überstreichen und gegebenenfalls sogar die Tapeten austauschen müssen. Auch Brandlöcher und andere Schäden müssen Sie selbstverständlich beseitigen.

Rauchen auf dem Balkon – wenn der Nachbar meckert
Ein eigener Balkon ist wie eine Erweiterung der Wohnfläche. Hier können Sie im Frühling die ersten Sonnenstrahlen genießen, Ihre Wäsche trocknen oder eben eine Zigarette konsumieren. Vielleicht möchten Sie selbst auch gar nicht in der Wohnung rauchen und gehen deswegen immer freiwillig nach draußen. Wenn der Rauch jedes Mal zum Balkon des Nachbarn zieht, kann es natürlich passieren, dass er sich dadurch belästigt fühlt und sich beschwert.
In der Vergangenheit haben die Gerichte meist so entschieden, dass Sie das Rauchen auf dem Balkon nicht vollständig untersagt haben, sondern sich für eine Regelung entschieden haben, die beiden Seiten entgegenkommen soll. Häufig wurden Zeiträume bestimmt, in denen das Rauchen auf dem Balkon erlaubt war. Während der restlichen Zeit muss der Beklagte dann darauf verzichten, sodass auch der Nachbar seinen Balkon ungestört nutzen kann.
Welche Zeiten sinnvoll sind, muss stets individuell geklärt und an die Bedürfnisse beider Parteien angepasst werden. Eine pauschale Lösung gibt es hier nicht. Für den Fall, dass Sie von Ihrem Nachbarn auf den Rauch angesprochen werden, können Sie zunächst versuchen, selbst eine solche Zeitenregelung zu vereinbaren. So sparen Sie sich beide viel Ärger.

Wie sieht es mit dem Konsum von Cannabis aus?
Die Legalisierung des privaten Cannabis-Konsums stellt Mieter und Vermieter vor neue Fragen. Deswegen gehen wir hier auch noch einmal darauf ein, wie die Rechtslage im Jahr 2025 bezüglich des Themas „Cannabis-Konsum in der Mietwohnung“ aussieht:
- Mieter dürfen in Ihrer Wohnung bis zu drei Cannabispflanzen für den Eigenbedarf anbauen. Die Menge gilt pro Person.
- Auch der Konsum von Cannabis ist in der Mietwohnung gestattet und kann nicht einfach durch den Vermieter verboten werden.
- Hier gelten die gleichen Regeln wie beim Rauchen. Sie dürfen Ihre Nachbarn nicht übermäßig beeinträchtigen und den Hausfrieden nicht stören.
- Zusätzlich müssen Sie die Geruchsbelästigung durch Cannabis auf ein Minimum reduzieren. So kann zum Beispiel von Ihnen verlangt werden, dass Sie Luftfilter einbauen oder nur bei geschlossenem Fenster rauchen.
- Denken Sie daran, dass Cannabis nicht in Gegenwart von Kindern und Jugendlichen konsumiert werden darf. Halten Sie sich auch in Ihrer eigenen Mietwohnung an diese Regel.
In der Mietwohnung rauchen-darauf sollten Sie achten
Sie sehen also, dass es für den Vermieter gar nicht so leicht ist, Ihnen das Rauchen in der Mietwohnung zu verbieten. Als Raucher können Sie aber selbst ein paar Vorkehrungen treffen, um für ein angenehmes Nachbarschaftsklima zu sorgen.
- Halten Sie sich an die Hausordnung und vermeiden Sie das Rauchen in Gemeinschaftsbereichen.
- Lüften Sie Ihre Wohnung regelmäßig. Der Rauch setzt sich in Polstermöbeln und Wohntextilien fest und kann so schnell zu einer unangenehmen Geruchsbelästigung führen. Wenn der Geruch in den Hausflur zieht, kann es schnell zu Beschwerden kommen.
- Stoßlüften ist am effektivsten. Es sorgt für einen schnellen Luftaustausch und trägt den Qualm nach draußen. Bei einer sehr starken Geruchsentwicklung kann zusätzlich ein Luftreiniger eingesetzt werden.
- Auch Sicherheit spielt eine wichtige Rolle: Verwenden Sie immer einen Aschenbecher und achten Sie darauf, nicht in der Nähe von stark brennbaren Gegenständen zu rauchen.
- In Mietwohnungen ist die Anbringung von Rauchmeldern in bestimmten Räumen verpflichtend. Sie können Ihnen und Ihren Nachbarn das Leben retten. Informieren Sie sich, ob die Instandhaltung in Ihrer Verantwortung liegt. In manchen Bundesländern sind nämlich die Mieter für den Batteriewechsel und die Überprüfung der Funktionstüchtigkeit zuständig.
Übrigens können Sie auch um mehr Rücksichtnahme gebeten werden, wenn Ihr Nachbar ein Asthmatiker oder ein Allergiker ist, der durch Ihren Rauch besonders gestört wird. Suchen Sie hier am besten das Gespräch mit dem Nachbarn und versuchen Sie gemeinsam eine Lösung zu finden. Vielleicht können Sie ja nur in einem bestimmten Raum rauchen, sodass Sie Ihren Nachbarn nicht zu sehr stören.
(Foto: © Katarzyna Białasiewicz photographee.eu, Canva)
(Text: M. Lengemann)
